Der Zugtrupp (ZTr)
Der Zugtrupp (ZTr) unterstützt den
Zugführer (ZFü), dem der gesamte Technischen Zug untersteht.
Der Zugtrupp (ZTr) dient gem. StAN
02-01 ZTr, der Führung des Technischen Zuges
(TZ). Ihm obliegt die taktisch-/ technische Koordination und Abwicklung von
Einsätzen. Im Einsatz richtet er eine Befehlsstelle ein und betreibt diese
für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten
/ Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz
sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten / Teileinheiten. Der
Zugtrupp stellt die Verbindung zur Übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw.
Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten
Einheiten / Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein
oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.
Der
Zugführer(ZFü) Thomas Pietag, ist dem OB gegenüber für die
personelle und materielle Einsatzbereitschaft des gesamten Zuges
verantwortlich. Der Zugführer ist verantwortlich für die
Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem
er insbesondere die Alarmierung seines Zuges gem. Alarmordnung sicherstellt
sowie die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet. Weiter die im
zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt, Verbindung zur
Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt. Auch
regelt er die Logistik für die eigene Einheit. Der Zugführer erteilt
die Aufträge, die von den Gruppenführen (GrFü)
mit ihren Gruppen in eigener Verantwortung fachlich-technisch ausführen.
Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle
unterstellt.
Der
Zugtruppführer (ZTrFü) Bernhard Hercht, ist für die Ausbildung und
Einsatzbereitschaft des Zugtrupps verantwortlich und übernimmt zudem die
Funktion des stellvertretenden Zugführers. Der Zugtruppführer ist
für die Einsatzbereitschaft (personell und materiell) des Zugtrupps
verantwortlich. Der Zugtruppführer sorgt für die Ausbildung der
Helfer seines Zugtrupps und überwacht deren Ausbildungsstand. Der
Zugtruppführer hat im Einsatz für die ordnungsgemäße
Durchführung der Aufgaben zu sorgen, die seinem Zugtrupp erteilt wurden.