19.10.2019

Fahren und Führen von Verbänden

Am frühen Samstagmorgen machten sich insgesamt 15 Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks der Ortsverbände Bückeburg, Rinteln und Stadthagen auf den Weg durch unseren Landkreis und dessen Umkreis.   Ziel der gemeinschaftlichen Bewegungsfahrt aller drei THW-Ortsverbände aus dem Landkreis Schaumburg, war die Aus- und Fortbildung zum Themengebiet “Fahren im geschlossen Verband“.   Unter der abwechselnden Führung der beiden Zugtrupps aus Stadthagen und Rinteln brachten die rund 40 Helfer/innen eine rund 200 km lange Strecke durch Rinteln über Hameln, Bad Münder, Lauenau, Bad Nenndorf, um das Steinhuder Meer nach Stadthagen hinter sich.   Vielen Dank für die Organisation und an die Küchenteams aus Rinteln und Stadthagen.

Was ist ein Verband im Straßenverkehr und wie verhalte ich mich richtig? 

Ein geschlossener Verband ist das Bewegen mehrerer Verkehrsteilnehmer einer Kolonne im öffentlichen Verkehrsraum.  

Bei Fahrten eines solchen Verbandes gelten besondere Bestimmungen und Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer.  

So sind alle Fahrzeuge in Fahrtrichtung vorne links mit einer blauen Flagge, das letzte Fahrzeug an gleicher Stelle mit einer grünen Flagge gekennzeichnet.  

Fahrzeuge mit erhöhtem Gefahrenpotenzial sind rot, defekte Fahrzeuge in der Kolonne mit einer gelben Flagge markiert.

Zudem fahren alle Fahrzeuge ständig mit eingeschaltetem Abblendlicht und blauem Blinklicht. Ein solcher Verband hat in bestimmten Situationen Vorfahrtsrecht.

Fährt das Führungsfahrzeug beispielsweise bei grün in eine Kreuzung ein, folgen alle anderen Fahrzeuge, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich auf rot umschaltet.

Geschlossene Verbände müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen. 

Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist.

Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. An anderen Stellen dürfen die übrigen Verkehrsteilnehmer ihn nicht unterbrechen.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.