Stadthagen,

Zivilschutz und persönliche Vorsorge für Spannungs- und Notfälle

In Deutschland ist der Bevölkerungsschutz eine Vorsorgeleistung des Staates, um bei Naturkatastrophen (wie bspw. Fluten, Waldbrände, Pandemien), Kriegen oder Anschlägen Menschen zu schützen, sowie nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen.

Dabei unterscheidet man zwischen Zivilschutz und Katastrophenschutz: Während ersterer nur im Verteidigungs- oder Spannungsfall zum Einsatz kommt, greift der Katastrophenschutz bei allen sonstigen Großschadenslagen, bei denen eine besondere einheitliche Führung behördlicherseits notwendig ist.

Der Katastrophenschutz ist hierbei in erster Linie Ländersache und liegt im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Feuerwehren. 

Der Bund wird jedoch bei Großschadensereignissen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und teilweise auch mit der Bundeswehr unterstützend tätig. Nur im Verteidigungsfall (für den Zivilschutz) hat der Bund eigene Kompetenzen.

Am vergangenen Ausbildungsdienst dem 25. Mai beschäftigten sich unsere Helferinnen und Helfer daher. mit der Thematik ‘Rechtsgrundlagen im Zivilschutz’ hierzu erläuterten zwei hauptamtliche THW Angehörige aus der Regionalstelle Hannover den Teilnehmer/innen u.a. die Aufgaben des THWs im Zivilschutz. Aber auch der besondere Schutz von Einsatzkräften des Zivilschutzes nach der Genfer Konvention waren Teil der abendfüllenden Schulung.

Ein weiteres Thema war die persönliche Vorsorge für mögliche Spannungs- und Notfälle. Ist nämlich ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Im Normalfall gibt es alle wichtigen Verbrauchsgüter im Geschäft um die Ecke. Frische Ware ist in der Regel immer da, auch Medikamente sind in der Apotheke verfügbar oder schnell besorgbar. Trinkwasser kommt selbstverständlich aus dem Wasserhahn, so wie Strom aus der Steckdose. Aber das kann durch Katastrophen beeinträchtigt werden oder sogar ganz ausfallen.Denn wie soll eine ehrenamtliche Einsatzkraft anderen Menschen in Notsituationen helfen, wenn er/sie sich erst um sich selbst und um das Wohl seiner Angehörigen kümmern muss?!

Auf der Homepage des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe findet Ihr u.a. Informationen zu den Themen Lebensmittelbevorratung und Notgepäck – um auch selber persönlich für den Notfall gerüstet zu sein:

https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Ein Dank geht an dieser Stelle an J. Hoops und L. Appel aus unserer Regionalstelle für die Ausarbeitung und Durchführung dieser informativen Schulung.


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