Aufgaben unserer eingesetzten Fachgruppe Notversorgung und Notunterstützung (FGr N) des THW-Ortsverbandes Stadthagen waren dabei der Auf- und Abbau von Großzelten sowie die Bereitstellung von entsprechenden Sitzgelegenheiten. Darüber hinaus stellten unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte die Stromversorgung von mehreren mobilen Bürocontainern an den Kontrollstellen sicher.
Der Begriff der „Amtshilfe“ bezeichnet übrigens eine Unterstützungshandlung einer Behörde für eine andere Behörde. Die Behörde, die um Amtshilfe bittet, wird ersuchende Behörde genannt, die Behörde, die wiederum Amtshilfe leisten soll, wird als ersuchte Behörde bezeichnet. Die Amtshilfe ist dabei allerdings immer eine ergänzende Hilfeleistung und explizit keine vollständige Übernahme von Aufgaben oder gar der Gewaltmonopole der ersuchenden Behörde.
Wir bedanken uns an dieser Stelle für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Polizeikommissariat Bad Nenndorf sowie den anderen eingesetzten Polizei- und Zollbeamten/innen.
Polizei, Zoll und THW gemeinsam stark im Einsatz und in der Gesellschaft.