Um Bereichsausbilder/innen für den Bereich „Atemschutz“ zu werden, sind zudem ein paar Voraussetzungen zu erfüllen. Neben der allgemein nötigen THW-Grundausbildung sind eine Sprechfunkausbildung sowie eine sogn. Ausbildung zum ‘Atemschutz-Gerätewart’ erforderlich. Des Weiteren muss man ausgebildete/r Atemschutzgeräteträger/in und auch tauglich für den Atemschutzeinsatz sein.
In dem Lehrgang zum Bereichsausbilder/in werden neben der Vertiefung der Lehrinhalte der Bereichsausbildung Atemschutz wie bspw.:
- Einsatzgrundsätze, gemäß THW-DV 7
- Einsatztaktik
- Möglichkeiten und Grenzen eines Einsatzes mit Filtergeräten
- Gerätekunde
- Einsatzstellenhygiene
- Atemschutzüberwachung
- Kommunikation im Atemschutzeinsatz
- Aufgaben und Ausstattung der Atemschutztrupps
- Notfalltraining
besonders folgende Inhalte vermittelt:
- Methodik und Didaktik
- Ausarbeitung, Durchführung und Auswertung von Atemschutzübungen
- Erarbeiten von Ausbildungsinhalten und Übungen
Aufgrund der vielen Themenblöcke und auch Ansprüche, die an einen Ausbilder bzw. Ausbilderin gestellt werden, beinhaltet der Lehrgang eine praktische Lehrprobe und eine theoretische Prüfung. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die zukünftigen Ausbilder/innen in der Lage sind, diverse Ausbildungsmethoden sinnvoll ein- und umzusetzen sowie fundiertes Fachwissen für die zukünftige Ausbildung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern besitzen.
Die Ausbildung zum Bereichsausbilder/in Atemschutz ist übrigens Voraussetzung für den weiterführenden Lehrgang ‘Bereichsausbilder/in CBRN’, welcher sich dann mit speziellen Themen rund um Gefahrstoffe auseinandersetzt.
Wir gratulieren an dieser Stelle unserem Helfer Raven für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ‘Bereichsausbilder Atemschutz’. Herzlichen Glückwunsch.