Obwohl die Marschgeschwindigkeit in einem solchen Verband mit 30 bis 70 km/h relativ gering ist, kann die Gesamtfahrzeit durch bessere Organisation, wie bspw. Streckenauswahl, gemeinsame Abmarsch- und Haltepunkte mit erforderlichem Nachschub an Verbrauchsgütern, deutlich reduziert und effizienter gestaltet werden.
Die erfolgreiche und sichere Durchführung eines Marsches im geschlossenen Verband, auch als Kolonnenfahrt bekannt, benötigt allerdings regelmäßige Übung und Disziplin aller beteiligten Kraftfahrzeugführer/innen sowie der verantwortlichen Verbandsführer/innen.
Daher trafen sich am vergangenen Samstag, den 12. Oktober rund 80 ehrenamtliche Zivil- und Katastrophenschützer/innen aus den THW-Ortsverbänden Bückeburg, Rinteln und Stadthagen, um mit insgesamt 20 Einsatzfahrzeugen und 13 Anhängern inkl. Sondergeräte wie bspw. Bergungsräumgeräten, Geländestapler und Booten gemeinsam den Ablauf einer solchen Kolonnenfahrt zu beüben.
Nach einer ausführlichen Belehrung und Einweisung am Abmarschpunkt in alle relevanten Verhaltensregeln führte die 150 km lange Route entlang der Außengrenzen des Landkreises Schaumburg sowie durch die Heimatstädte der drei Ortsverbände.
An den im Vorfeld festgelegten Haltepunkten in Vlotho, Hagenburg und Bad Nenndorf wechselte jeweils das erste Fahrzeug der 1,5 km langen Kolonne und somit die Kolonneführung. Dadurch hatte Dadurch hatte der Zugtrupp Bückeburg, Zugtrupp Rinteln und Zugtrupp Stadthagen u.a. die Möglichkeit, die Kommunikation per Sprechfunk und die Vorgabe der Marschgeschwindigkeit als Führungsfahrzeug intensiv zu trainieren. Auch erhielten so die Kraftfahrerinnen und -fahrer der folgenden Fahrzeuge genügend Gelegenheiten um sich abzuwechseln und somit wichtige Erkenntnisse zu sammeln sowie das einhalten der Abstände innerhalb der Kolonne zu üben.
Nach einer Marschzeit von gut 3 Std. und dem Eintreffen aller Einsatzkräfte am geplanten Marschziel, einem Gelände der Bundeswehr, gab es darüber hinaus für alle Helferinnen und Helfer bei einer gemeinsamen Verpflegung genügend Zeit sich über diese gelungene Veranstaltung auszutauschen bevor es für alle Einsatzkräfte und Fahrzeuge wieder zurück in ihre Heimat Ortsverbände ging.
Geschlossen ist ein Verband übrigens, wenn er für alle anderen Verkehrsteilnehmer/innen als solcher deutlich erkennbar ist. Bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und der Bundeswehr werden Marschverbände und -gruppen durch viereckige Flaggen gekennzeichnet.
Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen hierbei auf der Fahrerseite eine blaue Flagge, das letzte Fahrzeug hingegen trägt eine grüne Flagge und kann ergänzend mit gelbem Blinklicht und/oder einer Warntafel ausgestattet sein.
Zusätzlich weist oftmals bei Hilfsorganisationen und der Polizei auch eingeschaltetes blaues Blinklicht aller beteiligten Fahrzeugen auf die Zugehörigkeit zum Verband hin.
Wichtig für die übrigen Verkehrsteilnehmer/innen ist darüber hinaus, dass eine Kolonne verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug gilt und somit ein Vorrecht wirksam wird, wenn das führende Fahrzeug entsprechend berechtigt war. Dieses Vorrecht gilt sowohl bei Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen als auch bei Rechts vor Links, Fußgängerüberwegen und Verkehrsampeln. So dürfen bspw. die Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Lichtsignal überfahren, sofern das erste Fahrzeug der Kolonne die Ampel bei Grün passiert hat. Aber auch das Unterbrechen eines geschlossenen Verbands ist, außer wenn aufgrund der Länge des Verbandes eigens für den übrigen Verkehr Zwischenräume gelassen worden sind, nicht erlaubt und sollte daher möglichst vermieden werden.
Weiterführende Informationen zum richtigen Verhalten findet ihr hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/geschlossener-verband/
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kolonne/
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/begegnung-militaerkonvoi-kolonne-richtig-verhalten/amp/