Die FaBe vertreten im Einsatzfall die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in allen Führungs- und Koordinierungs-Einrichtungen und Ebenen von Bedarfsträgern. Insbesondere als Mitglied von Katastrophenschutzstäben sowie anderen Führungsstäben und technischen Einsatzleitungen, Einsatzabschnittsleitungen oder Untereinsatzabschnittsleitungen.
Die besonders qualifizierten und ausgebildeten Helferinnen und Helfer stellen hierbei eine Sonderstellung im THW-Ortsverband (OV) dar.
Auch wenn sie intuitiv zum OV-Stab gezählt werden, sind sie dort nicht eingegliedert, sondern sind organisatorisch direkt dem Ortsbeauftragten bzw. der Ortsbeauftragten unterstellt und werden im Bedarfsfall in die jeweilige Führungsstelle des Bedarfsträgers entsandt.
Die FaBe sind im Einsatzfall dem Leiter oder der Leiterin der entsprechenden Führungseinrichtung/Führungsstelle unterstellt und beraten ihn/sie sowie die Mitglieder der Führungseinrichtung über die Einsatzmöglichkeiten des THW. Weiterhin leisten sie (wie jedes andere Mitglied der Führungseinrichtung) übertragene Arbeiten wobei die Funktion der FaBe keine Führungsbefugnisse enthält.
Man unterscheidet dabei je nach anfordernder Stelle übriges zwischen FaBe und Verbindungsperson (VerbP).
Die VerbP steht hierbei nicht im Unterstellungsverhältnis, dies ist bspw. der Fall, wenn es sich bei der anfordernden Stelle um eine Polizeibehörde (Landes-, Bundespolizei) sowie den Zoll oder die Bundeswehr handelt. Hier ist man auf gegenseitige Zusammenarbeit angewiesen und nicht direkt unterstellt, grundsätzlich übernimmt das THW nämlich keine hoheitlichen Aufgaben des Anforderers.
Um die Qualifikation Fachberater/in bzw. Verbindungsperson zu erhalten, muss ein mehrtägiger Lehrgang am THW-Ausbildungszentrum in Neuhausen (Baden-Württemberg) sowie im Vorfeld eine höhere THW Führungsausbildung absolviert werden.
Lehrgangsinhalte sind bei der Ausbildung zum „Fachberater/in / Verbindungsperson bis inkl. Landkreis-Ebene“ u.a.:
- Aufgaben des FaBe/VerbP
- Einsatzoptionen der FaBe/VerbP in den einzelnen Führungsstufen und -ebenen
- Der/die FaBe/VerbP aus Sicht des Bedarfsträgers
- Grundlagen der Stabsarbeit
- Gesetzgebung der Länder
- Geheimschutz und Verschwiegenheit
- Abrechnungsverordnung
- Rollen- und Planspiele zur Bedarfsorientierten Beratung der anfordernden Stellen
Für die Qualifikation „FaBe/VerbP oberhalb der Landkreis-Ebene“ ist eine gesonderte Aus- bzw. Fortbildung sowie eine vorherige Berufung vom jeweiligen Landesbeauftragten bzw. der Landesbeauftragten notwendig.
Wir gratulieren an dieser Stelle unserem Zugführer F. Blohm zur erfolgreichen Teilnahme und der damit erlangten Qualifikation zum „Fachberater / Verbindungsperson bis inkl. Landkreis-Ebene“.
Das THW. Gemeinsam - Stark im Einsatz und in der Gesellschaft.