Das Übereinkommen, das am 30. September 1957 in Genf geschlossen wurde, enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. In diesem Abkommen sind darüber hinaus auch die Voraussetzungen definiert, unter denen ein Gefahrguttransport durchgeführt werden darf.
Bevor Personen berechtigt sind, Gefahrguttransporte durchzuführen, müssen sie eine spezielle ADR-Schulung absolvieren und diese erfolgreich mit einer Prüfung abschließen.
Die dadurch erworbene ADR-Bescheinigung ist dabei maximal fünf Jahre gültig, für eine Verlängerung muss an einem Auffrischungskurs teilgenommen werden.
Die ADR-Bescheinigung (in Form einer Scheckkarte mit biometrischem Passbild) stellt sozusagen eine zusätzliche Fahrerlaubnis dar, die für einen Gefahrguttransport benötigt wird.
Diese Regelung betrifft selbstverständlich auch ehrenamtliche Einsatzkräfte, die für das Technische Hilfswerk gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren.
Daher absolvierten insgesamt fünf Helfer/innen aus unserem Ortsverband zusammen mit weiteren Einsatzkräften des Fachzuges Logistik des Regionalennbereiches Hannover einen entsprechenden ADR-Basiskurs.
Der Inhalt dieser Schulung richtet sich nach den im Kapitel 8.2 ADR vorgegebenen Themen:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Fahrzeug und Beförderungsarten
- Umschließungen und Ausrüstungen
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Praxisübung Feuerlöscher und Abfahrtkontrolle
- Ladungssicherung
Wir gratulieren an dieser Stelle allen Helferinnen und Helfern für die erfolgreiche Teilnahme an dieser umfangreichen Ausbildungsveranstaltung und der dadurch erworbenen Qualifikation.