THW Stadthagen unterstützt bei Lösch- und Bergungsmaßnahmen nach LKW-Brand

Ein brennender LKW auf der Bundesautobahn 2 forderte ein Großaufgebot an Rettungskräften und führte zu einer stundenlangen Vollsperrung.

Am Samstag den 09. Dezember geriet ein mit Akustikplatten beladener Sattelschlepper auf der A2 zwischen der Anschlussstelle Bad Nenndorf und Lauenau in Brand und wurde dabei völlig zerstört. Der Fahrer des Lastkraftwagens konnte sich glücklicherweise in Sicherheit bringen, bevor die Zugmaschine und der Auflieger in Vollbrand geriet. Als Brandursache wird zum jetzigen Zeitpunkt ein technischer Defekt vermutet.

 

Die Brandbekämpfung gestaltete sich sehr aufwendig und zog dabei langwierige Lösch- und Bergungsmaßnahmen nach sich, bei denen auch der THW-Ortsverband Stadthagen mit seiner Fachgruppe Räumen (FGr R) und dem Mobilbagger sowie THW-Fachberater rund sieben Stunden unterstützte.  

 

Um die mehrere Tonnen umfassende Ladung des Sattelaufliegers gezielt und effizient mit Schaummittel ablöschen zu können, musste diese mit Hilfe des Baggers und Sortiergreifer aus dem Auflieger entfernt und großflächig verteilt werden.  

 

Aufgrund dieser aufwändigen Maßnahmen und der darauf folgenden Aufräumarbeiten musste die Bundesautobahn Richtung Dortmund bis in die Mittagsstunden des Folgetages voll gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führte.

 

Im Einsatz waren neben der Autobahnpolizie Garbsen, dem DRK Rettungsdienst Schaumburg und der Autobahnmeisterei rund 140 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Wunstorf, Luthe, Kohlenfeld, Hohenbostel, Rodenberg, Hülsede/Schmarrie, Lauenau sowie Bad Nenndorf und Stadthagen.

 

Wir bedanken uns für die gute und professionelle Zusammenarbeit aller Beteiligten.

 

Hier findet ihr den Einsatzbericht der FF Rodenberg:

 

feuerwehr-rodenberg.de/einsatzberichte/bab-2-fahrzeugbrand-gross-feuer-lkw/

 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.