Die Unterführer/innen der einzelnen Fachgruppen des Technischen Hilfswerks leiten im Einsatzfall nicht nur ihre Helferinnen und Helfer fachlich an, sondern beraten oftmals auch die Einsatzleitung, insbesondere in Fragen der Fachkunde ihrer Gruppe sowie über die Einsatzmöglichkeiten aber auch über die Einsatzgrenzen ihrer technischen Ausstattung.
Die Ausübung der Funktion eines sogn. Technischen Beraters bzw. Beraterin erfordert neben der fachlichen Expertise aber auch methodische und kommunikative Kompetenzen, um bspw. situativ auf die jeweiligen Bedürfnisse der anfordernden Stelle bei THW Regel Einsätzen innerhalb des Bevölkerungsschutzes bzw. der polizeilichen Gefahrenabwehr reagieren und agieren zu können.
So wurden bei dem Fortbildungs Seminar, welches vom 15. bis 16. April in Hannover stattfand, nicht nur die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Bevölkerungsschutzes sowie das Führungssystem aus Sicht eines Technischen Beraters bzw. Beraterin thematisiert, sondern auch viele Fallbeispiele besprochen und das Erlernte in verschiedenen Rollenspielen direkt umgesetzt.