Rodenberg,

Vereinbarkeit von Arbeit und THW – Vorteile für Arbeitgeber/innen

Am Donnerstag, den 04. Juli wurde dem Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Rodenberg, Herrn Thomas Wolf, die „Arbeitgeber-Plakette“ des THW-Landesverbandes Bremen/Niedersachsen überreicht.

Mit dieser Plakette zeichnet die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Arbeitgeber aus, die in besonderer Weise und Umfang die ehrenamtliche Mitwirkung ihrer Arbeitnehmer im THW unterstützen und fördern.

Denn gleich zwei unserer ehrenamtlichen Führungskräfte sind bei der Samtgemeinde Rodenberg beschäftigt. Zum einen ist unser Dienststellenleiter (Ortsbeauftragter) Bernhard Hercht als Betriebsleiter Abwasserbeseitigung tätig und zum anderen ist unser Gruppenführer der Fachgruppe Infrastruktur, Christoph Nerge, als Techniker im Tiefbauamt im Fachbereich III Planen und Bauen angestellt.

Schon gewusst; 

Dass das Verständnis und die Unterstützung durch Arbeitgeber unerlässlich ist, um sich ehrenamtlich im Technischen Hilfswerk zu engagieren? Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz oder Lehrgänge würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. 

Dass das Engagement im THW von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allerdings auch für Arbeitgeber viele Vorteile hat, ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Argument. Beim THW werden nämlich solide handwerkliche Fähigkeiten geschult. Dabei ist "handwerklich" nicht nur wörtlich zu verstehen. Neben Gabelstapler-Führerschein, Kettensägen-Ausbildung und Erste-Hilfe-Kursen können unsere Helferinnen und Helfer ihre Kenntnisse in Methodik/Didaktik, Arbeitssicherheit oder Konfliktbewältigung vertiefen — kostenlos. Darüber hinaus werden auch sogn. Soft-Skills sowie Stressresistenz trainiert. Übrigens werden immer mehr dieser Fortbildungen auch von Trägern wie der IHK anerkannt. Das Ehrenamt im THW ist somit ein Doppelnutzen für Beruf und Freizeit.

Durch das ehrenamtliche Engagement beim THW dürfen dabei weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber Nachteile entstehen. Wird eine THW-Einsatzkraft während der Arbeitszeit in den Einsatz gerufen, dann wird dem Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft erstattet. Gleichzeitig bekommen die Helferinnen und Helfer wie gewohnt ihr Gehalt gezahlt. Dies gilt sowohl für Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Dies ist im sogn. THW-Gesetz geregelt.

 

Mehr Informationen dazu findet ihr hier:

https://www.thw.de/DE/THW/Organisation/Bundesanstalt/Gesetz/gesetz_node.html

 

– Das THW. Gemeinsam - Stark im Einsatz und in der Gesellschaft. –


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