Teaserbild
Stadthagen,

Was unterscheidet das THW von der Feuerwehr?

Am 23. und 30. Oktober besuchten uns insgesamt rund 40 Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Lauenau aus der Samtgemeinde Rodenberg zu Informationsveranstaltungen über das Technische Hilfswerk.

Eine Frage, die oft bei so einer Informationsveranstaltung gestellt wird, ist: „Was unterscheidet das Technische Hilfswerk von der Feuerwehr?

Auf den ersten Blick unterscheiden sich die beiden Hilfsorganisationen schon von der Farbe. Die Feuerwehr ist ROT, das THW ist BLAU. Ursprünglich sollte hierdurch schnell erkennbar sein, welche Einsatzkräfte für die Brandbekämpfung und welche Kräfte für die Bergung zuständig sind.

Dies ist allerdings eine Verkürzung der historischen Tatsachen. Für eine längere Antwort lohnt sich ein Blick in die THW-Historie: „Die ersten Fahrzeuge des THW waren bereits in den 50er-Jahren blau lackiert, allerdings noch nicht einheitlich. Ab 1960 sorgte eine Steuergesetzgebung für das einheitliche Erscheinungsbild. Denn nach dem Kfz-Steuergesetz wurden Einsatzfahrzeuge von der Steuer befreit, solange sie ausschließlich im Katastrophenschutz verwendet werden. Voraussetzung war, dass die für diesen Zweck bestimmte Fahrzeuge erkennbar waren. Nach 1968 wurden erstmals Fahrzeuge in der heute noch verwendeten Farbe RAL 5002 angeschafft.“

Bis heute ist die Brandbekämpfung ein Aufgabenschwerpunkt der Feuerwehr und der Bereich Bergung für das THW. Wobei sich das Einsatzspektrum, besonders bei den Freiwilligen Feuerwehren, immer mehr in Richtung Hilfeleistungseinsätzen verschiebt, schon jetzt machen diese Hilfeleistungen gut 2/3 aller Einsätze aus. Das THW ist wiederum mit seinen über 40 verschiedenen Teileinheiten und deren unterschiedlichen Spezialisierungen in der Lage, in verschiedensten Notlagen Hilfe zu leisten. 

Beide Organisationen haben somit noch zahlreiche weitere Kompetenzen, die verschiedene Einsatzszenarien abdecken.Ein weiterer Unterschied ist zudem, dass die Feuerwehr i. d. R. von der betreffenden Gemeinde unterhalten wird und das THW als Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums beheimatet ist. Das liegt daran, dass die Feuerwehr primär für den Katastrophenschutz (Land) und das THW primär für den Zivilschutz (Bund) zuständig ist. 

Das THW kann übrigens nicht ohne Auftrag in einen Einsatz gehen: Viele Behörden und Organisationen können die Unterstützung des THW anfordern, erst dann kann das THW tätig werden. Darunter fallen unter anderem die öffentliche Feuerwehr, die Polizei der Länder und des Bundes, der Zoll, die Bundeswehr und Landesregierungen. Unter bestimmten Bedingungen oder auf Basis von Vereinbarungen dürfen auch gewerbliche Unternehmen das THW anfordern. Zudem setzt die Bundesregierung das THW im Ausland ein. Oft fordert die Feuerwehr das THW im Bereich der örtlichen Gefahrenabwehr zur Unterstützung an, bspw. wenn spezielles Gerät, Technik oder Fachwissen benötigt wird. Die Feuerwehr ist in diesem Fall der sogn. Anforderer und das THW wird im Rahmen der Amtshilfe tätig. Hierbei greift das THW auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.

Regelmäßig sind also die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und die Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks gemeinsam für den Bevölkerungsschutz im Einsatz und arbeiten dabei Hand-in-Hand zusammen. Es gibt zwar Unterschiede zwischen den beiden Hilfsorganisationen, aber der Grundgedanke, Menschen in Not zu helfen, ist identisch — egal ob „ROT“ oder „BLAU“.

 

— Feuerwehr und THW Gemeinsam stark im Bevölkerungsschutz — 

 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.